Hochzeitsscheune Gerhelm
Gut zu wissen

FAQs & verbindliche Hinweise

Hochzeitsscheune Gerhelm

Diese Hinweise gelten als verbindliche Veranstaltungsregeln und sind Bestandteil des Veranstaltungsvertrages. Bitte lest sie vor dem Vertragsschluss aufmerksam durch — damit eure Feier für alle ein schönes, sicheres und reibungsloses Fest bleibt.

1

Wer ist für die Gäste verantwortlich?

Der Vertragsnehmer bzw. das Brautpaar ist während der gesamten Veranstaltung für das Verhalten seiner Gäste, Dienstleister, Musiker, DJs, Kinder und sonstigen eingeladenen Personen verantwortlich.

Das gilt insbesondere für:

  • respektvollen Umgang mit Personal, Inventar, Nachbarn und anderen Personen auf dem Gelände
  • Einhaltung der vereinbarten Zeiten
  • Vermeidung von Schäden
  • Einhaltung der Lärm- und Musikvorgaben
  • ordnungsgemäßes Verlassen der Hochzeitsscheune und des Geländes
  • Verhalten alkoholisierter Gäste
  • Kinderaufsicht

Verursachen Gäste, Dienstleister oder sonstige eingeladene Personen Schäden, Störungen, Sonderreinigungen oder zusätzliche Kosten, können diese dem Vertragsnehmer berechnet werden.

2

Wer haftet bei Schäden?

Der Vertragsnehmer haftet für Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste, Dienstleister, Musiker, DJs, Kinder oder sonstige eingeladene Personen verursacht werden.

Hierzu zählen insbesondere Schäden an:

  • Gebäude und Außenanlagen
  • Möbeln, Tischen, Stühlen, Bänken und Dekoration
  • Sanitäranlagen
  • Gläsern, Geschirr, Technik und sonstigem Inventar
  • Golfplatzflächen, Übungsanlage, Terrasse und Wegen

Schäden sind dem Servicepersonal oder dem Vertragsgeber unverzüglich mitzuteilen.

3

Welche Zeiten gelten für die Veranstaltung?

Es gelten die im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Zeiten. Der Aufbau ist am Donnerstag und Freitag vor der Veranstaltung möglich, der Abbau muss am Sonntag bis 18:00 Uhr abgeschlossen sein.

AufbauDo & Fr davor
AbbauSo bis 18:00 Uhr
Musikende02:00 Uhr
Ausschankschluss02:30 Uhr
Veranstaltungsende03:00 Uhr
Nach 03:00 Uhr100,00 € / halbe Std.

Musikende ist um 02:00 Uhr des Folgetages, Ausschankschluss um 02:30 Uhr. Getränkebestellungen nach 02:30 Uhr werden separat berechnet.

Das Veranstaltungsende ist um 03:00 Uhr. Ab 03:00 Uhr wird bis zum Verlassen des letzten Gastes bzw. der Musikband oder des DJs pro angefangene halbe Stunde eine zusätzliche Gebühr von 100,00 € berechnet.

4

Was gilt für Musik und Lautstärke?

Musik ist nur bis zum vereinbarten Musikende zulässig. Zwischen Musikende und Ausschankschluss ist Musik nur noch in Zimmerlautstärke gestattet.

Der Vertragsnehmer ist dafür verantwortlich, dass Musiker, DJs und Gäste diese Vorgaben einhalten.

Bei wiederholten Beschwerden, unangemessener Lautstärke oder behördlichen Vorgaben kann die Musik reduziert oder beendet werden.

5

Wer meldet die GEMA an?

Die Anmeldung und Zahlung der GEMA-Gebühren übernimmt der Vertragsnehmer. Dies ist bereits im Veranstaltungsvertrag geregelt.

6

Dürfen eigene Dienstleister mitgebracht werden?

Eigene Dienstleister wie Caterer, Musiker, DJs, Fotografen, Floristen oder Dekorateure dürfen nur eingesetzt werden, soweit dies mit dem Vertragsgeber abgestimmt ist.

Der Vertragsnehmer ist dafür verantwortlich, dass diese Dienstleister die Hausregeln, Aufbauzeiten, Abbauzeiten, Brandschutzvorgaben, Lautstärkevorgaben und Anweisungen des Personals einhalten.

7

Was gilt für Kinder?

Kinder sind während der gesamten Veranstaltung durch die Eltern bzw. durch die Gäste des Vertragsnehmers zu beaufsichtigen.

Die Hochzeitsscheune befindet sich auf einem Gelände mit Außenbereichen, Wegen, Golfplatzflächen und betrieblicher Nutzung. Der Vertragsgeber übernimmt keine Aufsichtspflicht für Kinder.

Der Vertragsnehmer ist dafür verantwortlich, seine Gäste auf die Aufsichtspflicht hinzuweisen.

8

Was gilt für den Golfplatz und die Außenanlagen?

Der Golfplatz, die Übungsanlage, Wege, Grünflächen und sonstige Außenbereiche dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.

Golfplatzflächen dürfen nicht betreten, befahren oder für Fotos, Spiele, Feuerwerk, Drohnenflüge oder sonstige Aktionen genutzt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Schäden an Rasenflächen, Wegen, Pflanzen, Beschilderung oder Einrichtungen werden dem Vertragsnehmer berechnet.

9

Sind Feuerwerk, Wunderkerzen oder offenes Feuer erlaubt?

Offenes Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt. Das gilt insbesondere für Feuerwerk, Wunderkerzen, Sternspeier, Himmelslaternen, Fackeln, Konfettikanonen, Rauchbomben, freistehende Kerzen und ähnliche Zündquellen.

Zulässig sind ausschließlich kleine Kerzen in geschlossenen, windgeschützten Glasbehältern — z. B. Teelichter im Glas oder Windlichter.

10

Was gilt für Dekoration?

Dekoration darf nur so angebracht werden, dass keine Schäden entstehen.

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Nägel, Schrauben oder Tacker in Wänden, Holz, Balken, Türen oder Möbeln
  • Klebebänder, die Rückstände oder Schäden verursachen
  • Konfetti, Glitzer, Reis oder ähnliche schwer zu reinigende Streuartikel
  • Dekoration mit Brandgefahr
  • Dekoration, die Fluchtwege, Türen oder technische Einrichtungen blockiert

Der vollständige Rückbau der Dekoration erfolgt durch den Vertragsnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

11

Was gilt für Reinigung und Sonderreinigung?

Die vereinbarte Vor- und Endreinigung ist im Vertrag geregelt.

Nicht enthalten sind außergewöhnliche Verschmutzungen, Müllentsorgung außerhalb des üblichen Umfangs, Erbrochenes, Wachsreste, Konfetti, Glitzer, Schäden durch Getränke oder sonstige Sonderaufwände.

Solche Zusatzaufwände können dem Vertragsnehmer gesondert berechnet werden.

12

Wer verpflegt das Servicepersonal?

Das Servicepersonal wird durch den Vertragsnehmer verpflegt, nachdem alle Gäste das Essen erhalten haben. Das steht bereits im Veranstaltungsvertrag.

13

Was gilt für Getränke und Ausschank?

Die gewählte Getränkepauschale gilt gemäß Veranstaltungsvertrag. Eine Pauschale muss im Vertrag ausgewählt werden.

Getränke vor Beginn der Pauschale oder nach Ausschankschluss können gesondert nach Verbrauch berechnet werden. Der Ausschankschluss ist vertraglich auf 02:30 Uhr festgelegt.

Mitgebrachte Getränke: Eigene Getränke wie Schnäpse, besondere Weine oder besondere Biere dürfen mitgebracht werden und werden durch das Servicepersonal ausgeschenkt. Bei der Pauschale „All Inclusive" ist dies ohne Aufpreis enthalten; bei Pauschale 1 und Pauschale 2 wird hierfür eine Zuzahlung berechnet. Art und Umfang der mitgebrachten Getränke sind vorab mit dem Vertragsgeber abzustimmen.

14

Was gilt bei alkoholisierten Gästen?

Der Vertragsnehmer ist dafür verantwortlich, dass alkoholisierte Gäste sich angemessen verhalten und keine Personen, Mitarbeiter, Einrichtungen oder das Gelände gefährden.

Das Servicepersonal ist berechtigt, den Ausschank an einzelne Personen zu verweigern, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder wegen unangemessenen Verhaltens erforderlich ist.

15

Was gilt für Parken und Abreise?

Fahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Rettungswege, Zufahrten und Betriebsflächen müssen jederzeit frei bleiben.

Der Vertragsnehmer ist dafür verantwortlich, seine Gäste über Parkmöglichkeiten, Abreise und die Einhaltung der Nachtruhe zu informieren.

16

Was passiert bei Verstößen?

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Hinweise, gegen Anweisungen des Personals oder gegen gesetzliche Vorgaben kann der Vertragsgeber geeignete Maßnahmen treffen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Reduzierung oder Beendigung der Musik
  • Ausschankstopp gegenüber einzelnen Personen
  • Verweisung einzelner Gäste vom Gelände
  • Berechnung zusätzlicher Kosten
  • vorzeitige Beendigung der Veranstaltung bei schwerwiegenden Verstößen

Zum Schluss · Warum müssen diese Hinweise bestätigt werden?

Die Hochzeitsscheune Gerhelm soll für alle Beteiligten ein schöner, sicherer und reibungsloser Veranstaltungsort bleiben. Mit der Bestätigung der FAQs erkennt der Vertragsnehmer diese Hinweise als verbindlichen Bestandteil des Veranstaltungsvertrages an.

Hochzeitsscheune Gerhelm · Golfclub Gerhelm, Nürnberger Land e. V. · Gerhelm 1 · 91235 Velden
Tel. 09152-398 · info@scheune.gerhelm.de · Stand Juni 2026